Der Kommanditist ist ein wesentlicher Bestandteil der Kommanditgesellschaft (KG), einer im österreichischen Unternehmensrecht häufig genutzten Rechtsform für Personengesellschaften.
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Im Gegensatz zum Komplementär, der als Vollhafter unbeschränkt mit seinem Privatvermögen haftet, beschränkt sich die Haftung des Kommanditisten strikt auf die Höhe seiner Kapitaleinlage (fälschlich oft auch als Hafteinlage bezeichnet).
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Diese Haftungsbegrenzung macht die Rolle des Kommanditisten insbesondere für Investoren interessant, die finanzielle Mittel bereitstellen möchten, ohne ein umfassendes persönliches Risiko einzugehen.
Gemäß § 164 Unternehmensgesetzbuch (UGB) ist der Kommanditist von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Seine Funktion liegt primär in der Bereitstellung von Kapital, das zur wirtschaftlichen Stabilität der Gesellschaft beiträgt.
- Im Gegenzug erhält er Anspruch auf Beteiligung an Gewinnen und Verlusten, wobei die genauen Modalitäten – etwa Gewinnverteilung oder Informationsrechte – im Gesellschaftsvertrag geregelt sind.
Die klare Rollenaufteilung zwischen dem operativ tätigen Komplementär und dem passiv beteiligten Kommanditisten ermöglicht eine effiziente Zusammenarbeit und bietet ein ausgewogenes Verhältnis zwischen unternehmerischem Risiko und finanzieller Beteiligung. Diese Struktur trägt maßgeblich zur Attraktivität der KG als Gesellschaftsform bei.