Dienstnehmer, einschließlich Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge, erhalten für ihre Arbeitsleistungen ein Entgelt, das als Bruttolohn, Bruttogehalt oder Lehrlingsentschädigung bezeichnet wird.
- Der Bruttobetrag bildet die Grundlage der Lohn- oder Gehaltsabrechnung, doch vor der Auszahlung an den Mitarbeiter müssen gesetzliche und gegebenenfalls freiwillige Abzüge vorgenommen werden.
Zu den gesetzlichen Abzügen gehören die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer. Der Sozialversicherungsbeitrag umfasst mehrere Komponenten wie Kranken-, Pensions-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, die vom Bruttobetrag abgezogen werden.
- Diese Abgaben dienen der sozialen Absicherung des Arbeitnehmers im Krankheits-, Alters- oder Arbeitslosigkeitsfall. Die Höhe der Beiträge variiert je nach Einkommen und sozialversicherungsrechtlicher Einstufung.
Die Lohnsteuer wird ebenfalls vom Bruttobetrag abgezogen. Diese Steuer ist progressiv gestaltet, was bedeutet, dass sie je nach Höhe des Einkommens ansteigt. Die Lohnsteuer dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und wird direkt an das Finanzamt abgeführt.
- Zusätzlich zu den gesetzlichen Abzügen können weitere freiwillige Abzüge vorgenommen werden, etwa für Betriebsrenten oder andere individuelle Vorsorgeeinrichtungen.
Dem Dienstnehmer gebührt außerdem, falls ein Anspruch gegeben ist, die Familienbeihilfe.