Lohn- und gehaltsabhängige Abgaben ⇒ einfach erklärt

Neben der eigentlichen Bezahlung, Lohn und Gehalt, die ein Dienstnehmer von einem Dienstgeber erhält, muss der Dienstgeber zusätzliche Abgaben leisten. Wenn sich diese an der Höhe der Vergütung orientieren, spricht man von lohn- und gehaltsabhängigen Abgaben.

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Lohn- und gehaltsabhängige Abgaben – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zu lohn- und gehaltsabhängige Abgaben
Definition

Gesetzlich vorgeschriebene Zahlungen von Dienstgeber und Dienstnehmer

Bedeutung
  • Finanzierung von Sozialversicherungen
  • Finanzierung von Steuern und Familienleistungen
  • Soziale Absicherungen
  • Sichern kommunale Einnahmen
Abgaben
Berechnung
  • Bruttobetrag
  • - Sozialversicherungsbeiträge
  • - Lohnsteuer
  • + eventuell Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge
  • = Auszahlungsbetrag

Lohn- und gehaltsabhängige Abgaben

Lohn- und gehaltsabhängige Abgaben sind verpflichtende Beiträge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die vom Bruttoverdienst der Arbeitnehmer abgezogen und an die entsprechenden staatlichen Stellen abgeführt werden.

Lohn- und gehaltsabhängige Abgaben: Grundlegende Abzüge

Dienstnehmer, einschließlich Arbeiter, Angestellte und Lehrlinge, erhalten für ihre Arbeitsleistungen ein Entgelt, das als Bruttolohn, Bruttogehalt oder Lehrlingsentschädigung bezeichnet wird.

  • Der Bruttobetrag bildet die Grundlage der Lohn- oder Gehaltsabrechnung, doch vor der Auszahlung an den Mitarbeiter müssen gesetzliche und gegebenenfalls freiwillige Abzüge vorgenommen werden.

Zu den gesetzlichen Abzügen gehören die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer. Der Sozialversicherungsbeitrag umfasst mehrere Komponenten wie Kranken-, Pensions-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, die vom Bruttobetrag abgezogen werden.

  • Diese Abgaben dienen der sozialen Absicherung des Arbeitnehmers im Krankheits-, Alters- oder Arbeitslosigkeitsfall. Die Höhe der Beiträge variiert je nach Einkommen und sozialversicherungsrechtlicher Einstufung.

Die Lohnsteuer wird ebenfalls vom Bruttobetrag abgezogen. Diese Steuer ist progressiv gestaltet, was bedeutet, dass sie je nach Höhe des Einkommens ansteigt. Die Lohnsteuer dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und wird direkt an das Finanzamt abgeführt.

  • Zusätzlich zu den gesetzlichen Abzügen können weitere freiwillige Abzüge vorgenommen werden, etwa für Betriebsrenten oder andere individuelle Vorsorgeeinrichtungen. 

Dem Dienstnehmer gebührt außerdem, falls ein Anspruch gegeben ist, die Familienbeihilfe.

Berechnung

Der dem Arbeiter bzw. dem Angestellten zustehende Auszahlungsbetrag errechnet sich daher wie folgt:

Berechnung Auszahlungsbetrag
Bruttobezug
- Beitrag zur Sozialversicherung
- Lohnsteuer
+ Familienbeihilfe
+ Kinderabsetzbetrag
= Auszahlungsbetrag

Lohn- und gehaltsabhängige Abgaben: zusätzliche Leistungen

Neben den Abzügen können Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen zusätzliche Leistungen erhalten wie die Familienbeihilfe.

  • Diese wird abhängig von den Familienverhältnissen und der Anzahl der Kinder gewährt.

Der Kinderabsetzbetrag ist eine weitere steuerliche Leistung, die Familien mit Kindern zusteht und den Nettobetrag erhöhen kann.

Neben den Bruttogehältern bzw. Bruttolöhnen hat der Dienstgeber weitere lohn- bzw. gehaltsabhängige Abgaben zu tragen.

  • Diese zusätzlichen Kosten umfassen den Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung, der ebenfalls an die Sozialversicherungsträger abgeführt wird und zur Absicherung der Arbeitnehmer in den Bereichen Kranken-, Pensions-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung beiträgt.

Zudem muss der Dienstgeber den Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfen-Ausgleichsfonds entrichten, welcher zur Unterstützung des Familienbeihilfesystems dient und den Ausgleich zwischen den Beiträgen der Arbeitgeber und den Familienbeihilfen gewährt.

  • Ein weiterer Kostenpunkt ist der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, der zusätzliche Beiträge zur Finanzierung des Sozialversicherungssystems beinhaltet.

Schließlich ist auch die Kommunalsteuer zu berücksichtigen, eine lokale Steuer, die von den Gemeinden erhoben wird und in das allgemeine Gemeindeaufkommen fließt.

  • Diese zusätzlichen Abgaben erhöhen die Gesamtkosten für den Arbeitgeber und müssen bei der Kalkulation der Personalkosten berücksichtigt werden.

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Fragen und Antworten

Dienstnehmer müssen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer vom Bruttolohn oder Bruttogehalt zahlen.

  • Die genauen Beträge werden vom Bruttoentgelt abgezogen und direkt an die zuständigen Stellen abgeführt.

Der Dienstgeber muss zusätzlich zum Bruttolohn oder -gehalt mehrere Abgaben leisten, die zur sozialen Absicherung und Finanzierung öffentlicher Aufgaben beitragen.

  • Dazu gehören der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung, der Dienstgeberbeitrag zum Familienbeihilfen-Ausgleichsfond, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag und die Kommunalsteuer.

Quellen