Teilwert ⇒ einfach erklärt

Der Teilwert ist der Wert eines Wirtschaftsguts innerhalb eines Unternehmens zum Bewertungsstichtag, basierend auf dem Preis, den ein Käufer bei Fortführung des Betriebs im Rahmen eines Gesamtkaufs des Unternehmens dafür zahlen würde.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Teilwert – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zum Teilwert
Definition

Wert eines Wirtschaftsguts, basierend auf dem Betrag, den ein Erwerber im Rahmen eines Gesamtkaufs des Unternehmens dafür zahlen würde

Bedeutung
  • Genaue Bewertung von Vermögenswerten
  • Gewährleistung einer realistischen Bilanzierung
Ermittlung
  • Bestimmung des aktuellen Marktwerts eines vergleichbaren Wirtschaftsguts
  • Berücksichtigung der betrieblichen Nutzung
Buchhaltung

Teilwert

Der Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde.

Teilwert: Definition

Der Teilwert stellt den Wert dar, den ein Wirtschaftsgut im Rahmen eines Unternehmens hat. Dieser Wert wird nicht nur durch die Anschaffungskosten bestimmt, sondern auch durch den speziellen Nutzen, den das Gut für das Unternehmen hat.

In der Praxis bedeutet dies, dass bei der Abschreibung von Anlagegütern der Teilwert beachtet werden muss, um eine realistische Einschätzung des Vermögens zu gewährleisten.

Der Teilwert kann sowohl über als auch unter den ursprünglichen Anschaffungskosten liegen, je nachdem, wie sich der Marktwert und die betriebliche Nutzung des Gutes entwickelt haben. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Teilwerts sind daher notwendig, um eine korrekte Bilanzierung sicherzustellen.

  • Der Teilwert soll eine objektive Darstellung eines einzelnen Wirtschaftsgutes in einem Unternehmen sein und ist deswegen für die Bewertung eines Unternehmens zum Bilanzstichtag essenziell.

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Weitere Details rund um den Teilwert und die Abschreibung finden Sie direkt hier

Teilwertabschreibung ⇒ einfach erklärt

Teilwert: Ermittlung

Für die Ermittlung des Teilwertes werden in der Praxis mehrere Hilfsmittel herangezogen:

Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens werden die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines gleichartigen Wirtschaftsgutes zum Bewertungsstichtag herangezogen. 

  • Dies bedeutet, dass für die Bewertung solcher Güter, z.B. Grundstücke, die aktuellen Kosten berücksichtigt werden, die für den Erwerb oder die Herstellung eines vergleichbaren Gutes anfallen würden.

Die Bewertung nach diesen aktuellen Kosten ist notwendig, da nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter nicht durch Abschreibung im Wert gemindert werden können.

  • Daher orientiert sich der Teilwert bei nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern an den gegenwärtigen Herstellungskosten.

Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens entspricht der Teilwert den tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Bewertungsstichtag, vermindert um die Absetzung für Abnutzung (AfA).

  • Die Absetzung für Abnutzung spiegelt den Wertverlust wider, der durch den Gebrauch und die Alterung des Wirtschaftsguts entsteht.

Bei der Bewertung abnutzbarer Wirtschaftsgüter wird daher vom aktuellen Anschaffungs- oder Herstellungswert eines vergleichbaren neuen Gutes ausgegangen, von dem die kumulierten Abschreibungen abgezogen werden, die das bewertete Gut im Laufe seiner Nutzung erfahren hat.

  • Dies führt zu einem realistischen Teilwert, der die verbliebene Nutzbarkeit des Wirtschaftsguts abbildet.

Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Bei Gütern des Umlaufvermögens werden die Wiederbeschaffungskosten zum Bewertungsstichtag als Maßstab für den Teilwert herangezogen.

  • Dies bedeutet, dass der Teilwert die Kosten widerspiegelt, die das Unternehmen aufwenden müsste, um das Gut am Stichtag erneut zu beschaffen.

Die Wiederbeschaffungskosten spielen auch eine entscheidende Rolle bei der Bewertung von Warenbeständen. Wenn die Wiederbeschaffungskosten höher sind als die ursprünglichen Anschaffungskosten, kann der Teilwert entsprechend höher ausfallen.

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Fragen und Antworten

Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern werden die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines vergleichbaren neuen Gutes abzüglich der kumulierten Abschreibungen, die dem bisherigen Nutzungsausmaß entsprechen, verwendet.

Der Buchwert ist der Wert, zu dem ein Wirtschaftsgut in der Bilanz angesetzt ist, nach Abzug von Abschreibungen.

  • Der Teilwert hingegen spiegelt den aktuellen Wert wider, den ein Käufer im Rahmen eines Gesamtkaufs des Unternehmens für das Gut zahlen würde.

Quellen