Der Teilwert stellt den Wert dar, den ein Wirtschaftsgut im Rahmen eines Unternehmens hat. Dieser Wert wird nicht nur durch die Anschaffungskosten bestimmt, sondern auch durch den speziellen Nutzen, den das Gut für das Unternehmen hat.
- Der Teilwert kommt vor allem bei der Bewertung von Anlagevermögen zum Einsatz und ist im Rahmen von Jahresabschlüssen relevant.
In der Praxis bedeutet dies, dass bei der Abschreibung von Anlagegütern der Teilwert beachtet werden muss, um eine realistische Einschätzung des Vermögens zu gewährleisten.
Der Teilwert kann sowohl über als auch unter den ursprünglichen Anschaffungskosten liegen, je nachdem, wie sich der Marktwert und die betriebliche Nutzung des Gutes entwickelt haben. Eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Teilwerts sind daher notwendig, um eine korrekte Bilanzierung sicherzustellen.
- Der Teilwert soll eine objektive Darstellung eines einzelnen Wirtschaftsgutes in einem Unternehmen sein und ist deswegen für die Bewertung eines Unternehmens zum Bilanzstichtag essenziell.