Bei der Leistungsabschreibung wird nicht wie bei linearer und degressiver Abschreibung nach der Nutzungsdauer, sondern nach der möglichen Leistung der jeweiligen Anlage abgeschrieben.
- Die Leistungsabschreibung richtet sich zum Beispiel bei Maschinen nach den möglichen Arbeitsstunden (Laufstunden) oder bei Kraftfahrzeugen nach der voraussichtlichen Gesamt-Kilometerleistung.
Die Berechnung erfolgt in der Weise, dass man den Anschaffungswert durch die mögliche Gesamtleistung dividiert, dadurch erhält man den Abschreibungsbetrag pro Leistungseinheit.
- Wird dieser Wert mit den Leistungseinheiten der möglichen Jahre multipliziert, so ergibt sich daraus der Abschreibungsbetrag pro Jahr.