Gebundene Kapitalrücklagen sind Rücklagen eines Unternehmens, die für einen spezifischen Zweck oder eine bestimmte Verwendung reserviert sind, wie für die Deckung von Bilanzverlusten oder die Finanzierung von bestimmten Investitionen.
- Diese Rücklagen sind durch gesetzliche Vorschriften oder interne Unternehmensrichtlinien gebunden und können nicht frei verwendet werden, sondern nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden.
Kapitalrücklagen sind Teile des Eigenkapitals, das auf eigenen Rücklagekonten ausgewiesen ist oder gar nicht in der Bilanz aufscheint.
- Solche Rücklagen werden zum Zweck der Stärkung des Eigenkapitals gebildet.
Das geschieht, indem ein Teil oder der gesamte erzielte Gewinn zurückbehalten oder eine Kapitalzufuhr durch die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) vorgenommen wird.