Kapitalrücklagen sind Eigenkapitalteile eines Unternehmens, die entweder auf speziellen Rücklagekonten in der Bilanz ausgewiesen oder überhaupt nicht angezeigt werden.
- Solche Rücklagen werden zum Zweck der Stärkung des Eigenkapitals gebildet.
Dies geschieht, indem entweder ein Teil oder der gesamte erzielte Gewinn zurückgehalten wird oder durch eine Kapitalzufuhr seitens der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) erfolgt.
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Die Rücklagen haben die Funktion, die finanzielle Stabilität eines Unternehmens zu sichern.
Im Falle von Verlusten werden diese zunächst aus den Rücklagen gedeckt. Dadurch wird vermieden, dass diese Verluste direkt in der Bilanz ausgewiesen werden müssen.
- Wenn ausreichend Rücklagen für diesen Zweck gebildet wurden, bleibt ein Bilanzverlust erspart.