Rechnung Vorlage ⇒ kostenloser Download
Bei der Rechnungslegung müssen bestimmte Formvorschriften eingehalten werden. Mit unserer kostenlosen Rechnungsvorlage sind Sie auf der sicheren Seite, können Ihre rechtskonforme Rechnung bequem erstellen und dabei auch noch Zeit sparen.
Zum Inhalt dieses Artikels
Angaben: das muss auf der Rechnung stehen
Name und Anschrift | Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers sowie jene des Leistungsempfängers. |
Leistungsbezeichnung | Menge und Art der Leistung oder Lieferung. |
Zeitraum | Tag oder Zeitraum der Leistung oder Lieferung (siehe Leistungszeitraum). |
Entgelt | Entgelt für die Leistung oder Lieferung und anzuwendender Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung (z. B. Kleinunternehmerhinweis). |
Steuer | Summe der Steuern. |
Datum und Nummer | Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer. |
UID (leistendes Unternehmen) | Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID) des leistenden Unternehmens. |
UID (Leistungsempfänger) | UID-Nummer des Leistungsempfängers (auf Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über 10.000 EUR inkl. USt und weiters, wenn die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht – siehe Reverse-Charge-Verfahren). |
Rechnungsvorlage
Um Ihnen das Schreiben der Rechnung so einfach wie möglich zu machen, können Sie gerne unsere kostenlose Rechnungsvorlage im praktischen im Word-Format downloaden und verwenden.
Achten Sie stets darauf, dass je nach Höhe des Rechnungsbetrags alle notwendigen Angaben auf der Rechnung gemacht und alle Formvorschriften eingehalten werden!
Rechtskonforme Rechnung: Muster
Erbringt ein Unternehmen eine Lieferung oder Leistung, muss eine Rechnung ausgestellt werden. Liegt die Verpflichtung zum Schreiben von Rechnungen vor, so muss dem innerhalb von sechs Monaten nachgekommen werden.
In aller Regel können Sie also davon ausgehen, dass Sie eine Rechnung schreiben müssen.
Die Pflichtangaben einer Rechnung in Österreich richten sich nach der Höhe des Rechnungsbetrags:
Bei Kleinbetragsrechnungen mit einem Rechnungsbetrag bis 400 Euro inkl. Umsatzsteuer (USt) gibt es vereinfachte Vorschriften.
Bei Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag über 400 und bis 10.000 Euro müssen die gesetzlichen Pflichtangaben auf der Rechnung angegeben werden, damit diese auch vom Finanzamt akzeptiert wird.
Gesetzliche Pflichtangaben und Formvorschriften:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers sowie jene des Leistungsempfängers
- Menge und Art der Leistung oder Lieferung
- Tag/Zeitraum der Leistung oder Lieferung
- Entgelt für die Leistung oder Lieferung und anzuwendender Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung
- Summe der Steuer
- Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
- Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID) des Unternehmens
- UID-Nummer des Leistungsempfängers (auf Rechnungen mit einem Gesamtbetrag über 10.000 EUR inkl. USt. und weiters, wenn die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht)
Differenzbesteuerung und Fremdwährung – zu beachten:
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Bei Anwendung der Differenzbesteuerung: Hinweis auf die Differenzbesteuerung anführen (z. B. bei Antiquitätenhandel).
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Wird die Rechnung in einer anderen Währung als Euro ausgestellt: Steuerbetrag zusätzlich in Euro angeben.
Alle Details zur Rechnungsstellung in Österreich und den zu beachtenden Bestimmungen und Formvorschriften je nach Höhe des Rechnungsbetrages finden Sie hier:
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Quellen
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Gesamte Rechtsvorschrift für Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG):
Tagesaktuelle Fassung im RIS -
Gesamte Rechtsvorschrift für Unternehmensgesetzbuch (UGB):
Tagesaktuelle Fassung im RIS