Das Finanzamt hat die Abgabe von Steuererklärungen neu geregelt - das nennt sich Quotenregelung:
Daher kann es vorkommen, dass Sie als Einpersonenunternehmen derzeit über FinanzOnline die Meldung bekommen, dass Ihre Steuererklärungen für das Jahr 2023 bis zum 01. Juli 2024 abzugeben ist.
Sollten Sie eine steuerliche Vertretung haben (also macht ein Berater offiziell Ihre Meldung), gelten für Sie verlängerte Abgabefristen. Beim Finanzamt müssen jedoch erst diese verlängerten Abgabefristen in die neue Quotenregelung eingearbeitet werden.
Weitere Fristen für die Steuererklärung 2023:
Personengesellschaften (OG, KG, GesbR) ... 30. November 2024
Natürliche Person oder für Ihre GmbH ... 31. März 2025