Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft und als solche unternehmensrechtlich eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschaft wird unter eigener Firma geführt.
Das bedeutet: Die KG hat als eigene Rechtspersönlichkeit die Möglichkeit, Rechte zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen sowie zu klagen und geklagt zu werden.
Die KG kann jeden erlaubten Zweck als unternehmerische Tätigkeit haben, einschließlich freiberuflicher sowie land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeiten.
Eine KG ist im Grunde also gleich strukturiert wie eine Offene Gesellschaft (OG).
Der große Unterschied zur OG ist aber, dass es in einer KG neben den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern, Komplementäre genannt, auch noch wie bei einer GmbH beschränkt haftende Gesellschafter, die sogenannten Kommanditisten, gibt.
Diese Kommanditisten der KG haften nur mit der im Firmenbuch eingetragenen Haftungssumme, daher ist die Haftung dieser Gesellschafter auf diesen Betrag beschränkt.
- Kommanditisten der KG sind grundsätzlich nicht geschäftsführungbefugt noch vertretungsbefugt!
Die KG gründet nicht etwa eine GmbH auf einem Stammkapital in vorgeschriebener (Mindest-)Höhe:
- Bei einer KG ist Höhe des Kapitels als Einlage frei wählbar und wird in gewählter Höhe im Firmenbuch eingetragen.
Gegründet wird die KG durch den Gesellschaftsvertrag, der zumindest zwischen einem Komplementär und einem Kommanditisten der KG errichtet und geschlossen wird.
Eine KG entsteht erst durch die Eintragung ins Firmenbuch.