Gerade Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer stellen sich in der Gründungsphase häufig die Frage, ob die Buchhaltung selbst gemacht werden kann, oder doch ein Steuerberater beauftragt werden soll.
Die Antwort auf diese Frage richtet sich nach den Anforderungen des Unternehmens und den eigenen Fähigkeiten bzw. Interessen.
Buchhaltung selbst machen – Vorteile:
Die Buchhaltung bildet gewissermaßen die Unternehmensrealität in einfachen Zahlen ab:
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Erledigen Sie also die Buchhaltung selbst, hilft dies mitunter, stets die wichtigen Unternehmenskennzahlen im Blick zu behalten.
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Außerdem sparen Sie Geld, indem Sie kostspielige Beratungsdienstleistung nicht in Anspruch nehmen.
Buchhaltung selbst machen – Nachteile:
Buchhaltung ist zeitintensiv. Sie kann Zeit beanspruchen, die Sie vielleicht besser nutzen können, indem Sie sich auf das Kerngeschäft Ihres Unternehmens, Marketing, Vertrieb, Entwicklung neuer Produkte, etc. konzentrieren. Das ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich:
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Gerade, wenn Sie sehr viele Geschäftsfälle, komplexe Buchungsfälle haben, kann das auch bedeuten, dass Sie sich mitunter entsprechend tiefgehend mit der Materie befassen müssen.
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Buchhaltung selbst machen erfordert zudem ein Maß an Disziplin und Sorgfalt: Lässt man die Buchhaltung einige Zeit „schleifen“, muss unter Umständen gerade zu Jahresende sehr viel nachgeholt werden.
Eine Buchhaltungssoftware kann Sie in der laufenden Buchführung Ihres Unternehmens enorm unterstützen – erst recht, wenn Sie in dieser eine Zusammenarbeit und kostenschonende Arbeitsteilung mit einem Steuerberater als optimale Lösung für Ihr Unternehmen wählen.
- Die Anwendung sollte dabei einfach aufgebaut sein, sodass man nicht ein Buchhaltungsexperte werden muss, um richtig verbuchen zu können.
Cloud-Buchhaltungsanwendungen ermöglichen es außerdem, online direkten Zugriff auf die Unternehmensbuchhaltung zu haben, sodass sämtliche wichtigen Unterlagen direkt gespeichert, verbucht und archiviert werden können.
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Sofern ein Steuerberater, Buchhalter oder sonstiger externer Berater Einblick bekommen soll, kann dieser Zugriff über eine Buchhaltungsanwendung ganz einfach erteilt werden.
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Mühsames Hin- und Herschicken von Dokumenten via E-Mail ist nicht mehr erforderlich.
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Das ist sicher, vereinfacht die Kommunikation und spart zudem Geld, da die Unterlagen für den Berater schon in standardisierter Form bereitstehen.
Mittlerweile gibt es auch in Österreich viele Anbieter für Buchhaltungsanwendungen – bei der Auswahl sollten Sie jedoch genau darauf achten, dass:
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Die Anwendung auf das österreichische Steuerrecht ausgelegt ist.
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Der Funktionsumfang den Anforderungen des Unternehmens entspricht.
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Die Anwendung und Funktionen RKSV-konform (Registrierkassensicherheitsverordnung) sind.
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Die Anwendung und Funktionen DSGVO-konform sind.