Abfertigungsrückstellungen sind finanzielle Reserven, die Unternehmen für Abfertigungszahlungen an Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bilden.
Diese Rückstellungen gelten nur für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 nach dem Abfertigung-Alt-System abgeschlossen wurden und bei Beendigung des Dienstverhältnisses, wie z.B. durch Pensionierung oder Kündigung, eine Abfertigungszahlung an den Arbeitnehmer vorsehen.
- Für neuere Dienstverhältnisse greift das Abfertigung-Neu-System, das über Mitarbeitervorsorgekassen geregelt ist.
Eine Abfertigungsrückstellung kann nach § 14 EStG bis zu 50 Prozent des Betrags betragen, den ein Arbeitgeber bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder an andere Personen am Bilanzstichtag als Abfertigung laut Gesetz oder Kollektivvertrag zahlen müsste.
- Die Abfertigungsrückstellung kann bis zu 60 Prozent gebildet werden, wenn die Arbeitnehmer oder die anderen Personen am Bilanzstichtag das 50. Lebensjahr vollendet haben.