Abfertigungsrückstellungen ⇒ einfach erklärt

Abfertigungsrückstellungen sind finanzielle Reserven, die Unternehmen für künftige Abfertigungszahlungen aus dem Abfertigung-Alt-System bilden. Dies gilt für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2003 abgeschlossen wurden.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Abfertigungsrückstellungen – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zu Abfertigungsrückstellungen
Definition

Finanzielle Reserven zur Absicherung von Abfertigungszahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Abfertigung Alt
  • Gilt für Arbeitsverhältnisse vor dem 1. Januar 2003
  • Bildung der Rückstellungen
  • Bis zu 50 Prozent des Abfertigungsbetrags
  • Bei Mitarbeitern über 50 Jahre bis zu 60 Prozent

Abfertigung Neu

  • Seit 1.7.2002
  • Beitragsorientiertes System
  • Arbeitgeber zahlt 1,53 Prozent des Entgelts an eine Mitarbeitervorsorgekasse
Buchhaltung
  • Aufwandskonto „Zuweisung an die Abfertigungsrückstellung“
  • Anpassung erfolgt jährlich, basierend auf fiktiven Ansprüchen

Abfertigungsrückstellungen

Abfertigungsrückstellungen sind finanzielle Reserven, die Unternehmen zur Absicherung künftiger Abfertigungszahlungen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen bilden.

Abfertigungsrückstellungen: Definition

Abfertigungsrückstellungen sind finanzielle Reserven, die Unternehmen für Abfertigungszahlungen an Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bilden.

Diese Rückstellungen gelten nur für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 nach dem Abfertigung-Alt-System abgeschlossen wurden und bei Beendigung des Dienstverhältnisses, wie z.B. durch Pensionierung oder Kündigung, eine Abfertigungszahlung an den Arbeitnehmer vorsehen.

  • Für neuere Dienstverhältnisse greift das Abfertigung-Neu-System, das über Mitarbeitervorsorgekassen geregelt ist.

Eine Abfertigungsrückstellung kann nach § 14 EStG bis zu 50 Prozent des Betrags betragen, den ein Arbeitgeber bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder an andere Personen am Bilanzstichtag als Abfertigung laut Gesetz oder Kollektivvertrag zahlen müsste.

  • Die Abfertigungsrückstellung kann bis zu 60 Prozent gebildet werden, wenn die Arbeitnehmer oder die anderen Personen am Bilanzstichtag das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Abfertigung NEU

Mit der Einführung der Abfertigung NEU am 1.7.2002 gab es wichtige Änderungen bei den Abfertigungsrückstellungen.

  • Das neue System ist beitragsorientiert, wobei der Arbeitgeber 1,53 Prozent des monatlichen Entgelts an eine Mitarbeitervorsorgekasse zahlt.

Weitere Abfertigungsverpflichtungen wie im alten System entfallen. Steuerliche Rückstellungen für Abfertigungen sind im neuen System nicht mehr notwendig.

Abfertigungsrückstellungen: Bildung, Verbuchung und Auflösung

Im ersten Jahr der Bildung einer Abfertigungsrückstellung wird mithilfe des Aufwandskontos „Zuweisung an die Abfertigungsrückstellung“ die Rückstellung erstellt.

  • In den Folgejahren wird die Rückstellung dann entweder weiter durch dieselbe Buchung wie bei der Bildung erhöht oder wie eine gewöhnliche Rückstellung aufgelöst.

Dabei wird immer ein entsprechender Erlös verbucht.

  • Die an einen Arbeitnehmer zu zahlende Abfertigung wird zur Gänze als laufender Aufwand verbucht. Die Zahlung hat somit keinen Einfluss auf die bestehende Abfertigungsrückstellung.

Die Abfertigungsrückstellung wird jährlich nur an die fiktiven Abfertigungsansprüche angepasst, das heißt, sie wird je nach Veränderung der fiktiven Abfertigungsansprüche erfolgswirksam erhöht oder vermindert (zugewiesen/aufgelöst).

  • Der Arbeitnehmer erhält die um die Lohnsteuer verminderte Abfertigung ausbezahlt.

Sozialversicherungsbeitrag, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sowie Kommunalsteuer fallen nicht an.

Wertpapierdeckung

Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass am Ende jedes Wirtschaftsjahres Wertpapiere im Betriebsvermögen vorhanden sind, die mindestens 50 Prozent der in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungen ausmachen.

  • Wenn der Wert der Wertpapiere während des Jahres unter diese 50 Prozent fällt, muss der Gewinn um 60 Prozent des fehlenden Betrags erhöht werden.

Dieser Zuschlag entfällt, soweit die Wertpapiere getilgt und innerhalb von zwei Monaten nach Einlösung ersetzt werden. 

  • Seit 2007 ist keine gesetzliche Wertpapierdeckung für Abfertigungsrückstellungen mehr erforderlich.

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Fragen und Antworten

Abfertigungsrückstellungen sind finanzielle Reserven, die Unternehmen bilden, um zukünftige Abfertigungszahlungen an Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses abzusichern.

  • Die Rückstellung kann bis zu 50 Prozent des fiktiven Abfertigungsbetrags betragen.

Für Mitarbeiter, die am Bilanzstichtag 50 Jahre alt oder älter sind, kann die Rückstellung bis zu 60 Prozent betragen.

Abfertigungsrückstellungen gelten nur für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2003 abgeschlossen wurden und nach dem Abfertigung-Alt-System berechnet werden.

Das Abfertigung-Neu-System gilt für neuere Dienstverhältnisse ab diesem Datum. Im neuen System zahlt der Arbeitgeber einen Beitrag an eine Mitarbeitervorsorgekasse und es sind keine steuerlichen Rückstellungen mehr erforderlich.

Quellen