In der Buchhaltung werden Umbauten als Investitionen betrachtet, die den Wert und die Nutzbarkeit von Gebäuden oder anderen langfristigen Vermögenswerten erhöhen.
- Umbauten können die Erweiterung, Modernisierung oder Anpassung bestehender Anlagen umfassen.
Beim Umbau wird eine Anlage so verändert, dass sich auch die Gebrauchsmöglichkeit dieser im Wesentlichen ändert. Umbauten unterscheiden sich von einfachen Instandhaltungen, die lediglich den aktuellen Zustand erhalten.
- Die Kosten für Umbauten werden als Anlagevermögen aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Erfassung von Umbauten erfordert eine genaue Dokumentation der Kosten und eine klare Abgrenzung zu Instandhaltungskosten.
- Während Instandhaltungskosten direkt als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden, erhöhen die Ausgaben für Umbauten den Buchwert des betreffenden Vermögenswerts.
Die Aufwendungen, die für den Umbau der Anlage ausgegeben werden, sind auf die Restnutzungsdauer des Anlageguts verteilt abzuschreiben.
- Das heißt, sie werden nicht in der Rechnungsperiode des Umbaus als Aufwand geltend gemacht, sondern auf das entsprechende Anlagenkonto gebucht.