Sozialversicherung Vorberechnung

Vorberechnung der Sozialversicherung

Die Vorabberechnung der Sozialversicherung bietet eine geschätzte Übersicht über die zu erwartenden Sozialversicherungsbeträge im gewählten Jahr. Die Sozialversicherung ist in der Grundeinstellung einzutragen.

Diese Vorabberechnung ist lediglich als Schätzwert für die aktuelle unternehmerische Tätigkeit zu sehen, sie zeigt die zu erwartenden Beiträge für die Sozialversicheurng. Vorläufige Beiträge in den ersten Jahren der Tätigkeit werden nicht berücksichtigt, da die Aufstellung die gesamten zu erwartenden Sozialversicherungsbeiträge zeigt.

Parameter

  • Jahr: Sie wählen das Jahr für das die Berechnung durchgeführt werden soll.
  • Eingegebene Monate: Die SVA-Berechnung wird unterjährig als Hochrechnung über die bisher in FreeFinance eingegebenen Monaten oder am Ende des Jahres mit den gesamten eingegebenen Daten durchgeführt.
  • Beiträge aus Vorperioden: Sind in Ihren eingegebenen SVA-Beiträgen auch Beiträge für Vorperioden, wie zB: Nachzahlungen aus Vorjahren, enthalten, geben Sie diese lt. SVA-Vorschreibung in diesem Eingabefeld an. Dadurch wird die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der aktuellen Sozialversicherung und der bezahlte Betrag, der relevant für das aktuelle Jahr ist, korrigiert.
  • Extra SVA-Beiträge: Haben Sie zusätzlich zur Einnahmen Ausgaben Rechnung auch Einnahmen zB: aus Anstellungen, als Freier Dienstnehmer, etc für die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt wurden, geben Sie diese Beiträge hier an. Diese wird in die Berechnung der Gesamtbelastung, vorallem im Hinblick auf die Höchstbeitragsgrenze, der Sozialversicherung einbezogen.
  • Einnahmen exkludieren: Haben Sie Einnahmen in der Einnahmen Ausgaben Rechnung, für die bereits Sozialversicherungsbeiträge von anderen Firmen bezahlt wurden (zB: Einnahmen als Freier Dienstnehmer) geben Sie die Summe dieser Einnahmen lt. Aufzeichnungen hier an. Dadurch wird die Sozialversicherung nicht doppelt berechnet.
  • 1.-2. Gründungsjahr: Befinden Sie sich im ersten oder zweiten Jahr ihrer (erstmaligen) selbständigen Tätigkeit, zählt für Sie eine spezielle Regelung: Die Krankenversicherung wird mit einer fixen Bemessungsgrundlage anstelle der tatsächlichen berechnet - es erfolgt aber die Nachbemessung. Für die Selbständigenvorsorge wird keine Nachbemessung durchgeführt.

Aufstellung der Vorberechnung

Die Auswertung stellt alle im gewählten Jahr befindlichen Einnahmen und Ausgaben gegenüber und berechnet auf dieser Basis die Sozialversicherung.

Nicht berücksichtigt

In der Berechnung nicht berücksichtigt werden folgende Spezialfälle der Sozialversicherung:

  • Optionen: Beiträge für Optionen für Sach- oder Geldleister
  • Vorläufige Bemessungsgrundlagen in den ersten zwei Unternehmerjahren. Die Berechnung der Krankenversicherung in den ersten beiden Unternehmerjahren erfolgt auf Basis einer speziellen Mindestbemessungsgrundlage und wird nicht mit der Tatsächlichen Bemessungsgrundlage nachbemessen.

Diese Punkte können vom System nicht berücksichtig werden, da die Informationen darüber nicht extra vorhanden sind:


Folgende Ergebnisse werden nach der Berechnung angezeigt:

Berechnete Jahreswerte der Einnahmen Ausgaben Rechnung

Die Berechneten Jahreswerte sind die direkten Ergebnisse der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für das gewählte Jahr.

  • Sozialversicherung: Die in den Grundeinstellung hinterlegte Sozialversicherung wird angezeigt
  • Gewinnermittlungsart und Umstatzsteuermethode: Die unter Jahreseinstellungen des gewählten Jahres eingestellte Gewinnermittlungsart und Umsatzsteuermethode
  • Höchstbeitragsgrenze: Höchstbeitrag der Sozialversicherung im angegebenen Jahr (Deckel)
  • Bemessungsgrundlage: Auf Basis der Einnahmen und Ausgaben wird die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung errechnet. Die bezahlten Sozialversicherungsbeiträge werden zum Jahresergebnis addiert, etwaige Beiträge aus Vorperioden werden abgezogen.
  • Berechnungsgrundlage: Auf Basis der Bemessungsgrundlage werden etwaige, unter Einnahmen exkludieren eingegebene Beträge, abgezogen. Der resultierende Wert stellt die Berechnungsgrundlage dar.
  • Jahresbeitrag: Der gesamte, vorab geschätzte Sozialversicherungsbeitrag für das gewählte Jahr
  • Vorgeschrieben: alle Beiträge, die in FreeFinance eingegeben sind, auch wenn diese noch nicht bezahlt wurden.
  • Bereits bezahlt: alle bereits bezahlten Beiträge mit Ausnahme der Selbstbehalte (sofern in der eigenen Selbstbehalte-Belegart verwendet)
  • Beiträge noch offen: der berechnete Jahresbeitrag abzüglich der bereits bezahlten Beiträge ist der Betrag, der noch an offenen Beiträgen an die Sozialversicherung voraussichtlich zu entrichten sein wird.

Beitragsübersicht der Einnahmen Ausgaben Rechnung

Die Beitragsübersicht gliedert die Beiträge zur Sozialversicherung in die Versicherungsarten. Die Aufstellung zeigt alternativ den Prozentsatz oder den Fixbeitrag pro Monat der jeweiligen Versicherungsart. Der daraus resultierende Jahresbeitrag pro Art und der gesamte Jahresbeitrag wird ebenso angezeigt.

Berechnete Jahreswerte inkl. Beiträge aus Anstellung

Wurde ein Betrag in das Eingabefeld "Beiträge aus Anstellung" eingegeben wird dieser in diesem Bereich berücksichtigt. Die Berechnung umfasst folgende Werte:

  • Jahresbeitrag: Dieser Beitrag ist der berechnete Wert aus der Einnahmen Ausgaben Rechnung
  • Beiträge aus Anstellung: Der eingegebene Betrag aus dem Eingabefeld "Beiträge aus Anstellung"
  • Jahresbeitrag gesamt: Summe des berechneten Jahresbeitrages aus Einnahmen Ausgaben Rechnung und der Beiträge aus Anstellung unter Berücksichtigung der Höchstbeitragsgrenze. Dh: Würde der kumulierte Beitrag über die Höchstbeitragsgrenze kommen wird diese als gesamter Jahresbeitrag herangezogen.
  • Bezahlt gesamt: Hier werden alle bereits bezahlten Sozialversicherungsbeiträge aus der Einnahmen Ausgaben Rechnung mit den Beiträgen aus Anstellung addiert.
  • Gesamt noch offen: der aktuell noch offene Sozialversicherungsbeitrag unter Berücksichtigung der eingegebenen Beiträge aus Anstellung.

Die Berechnung der Sozialversicherung unter Berücksichtigung alle Einkommensquellen ist vorallem dann wichtig, wenn die Höchstbeitragsgrenze in den einzelnen Tätigkeiten nicht überschritten wird, die Summe derer jedoch schon. Die zu erwartende Gutschrift bzw. Rückzahlung kann durch diese Berechnung abgeschätzt werden.

Bereits vorgeschriebene Beiträge aus der Einnahmen Ausgaben Rechnung

Alle bereits vorgeschriebenen Beiträge werden hier belegweise aufgelistet und summiert.

Beispiele für die Verwendung der Parameter

Folgende Beispiele zeigen die Verwendung der Parameter:

Beispiel 1: Nur Einnahmen Ausgaben Rechnung

Unternehmer hat nur Einnahmen aus seiner unternehmerischen Tätigkeit in der Einnahmen Ausgaben Rechnung
Jahr: Eingabe des gewünschten Jahres für die Berechnung
Ergebnis: Berechnug der Sozialversicherung auf Basis der eingegebenen Einnahmen und Ausgaben

Beispiel 2: Einnahmen Ausgaben Rechnung mit Einnahmen aus einem Angestelltenverhältnis

Unternehmer hat Einnahmen aus seiner unternehmerischen Tätigkeit in der Einnahmen Ausgaben Rechnung und ein Angestelltenverhältnis
Jahr: Eingabe des gewünschten Jahres für die Berechnung
Extra SVA-Beiträge: Eingabe des Sozialversicherungsbetrages aus dem Angestelltenverhältnis (zb: 3.000 eur)
Ergebnis: Berechnug der Sozialversicherung auf Basis der eingegebenen Einnahmen und Ausgaben und Berücksichtigung der Extra SVA-Beiträge von 3.000 eur aus dem Angestelltenverhältnis

Beispiel 3: Einnahmen Ausgaben Rechnung, davon 30% der Tätigkeit als Freier Dienstnehmer

Unternehmer hat Einnahmen aus seiner unternehmerischen Tätigkeit in der Einnahmen Ausgaben Rechnung, davon 30% als Freier Dienstnehmer (zb: 10.000 eur)
Jahr: Eingabe des gewünschten Jahres für die Berechnung
Extra SVA-Beiträge: Die Beiträge die als Freier Dienstnehmer bereits für ihn vom Arbeitgeber bezahlt wurden (zb: 3888 eur)
Einnahmen exkludieren: Die Summe der Einnahmen die in der Einnahmen Ausgaben Rechnung inkludiert sind jedoch die Tätigkeit als Freier Dienstnehmer betreffen (zb: 10.000eur)
Ergebnis: Berechnug der Sozialversicherung auf Basis der eingegebenen Einnahmen und Ausgaben ohne den Betrag der Einnahmen als Freier Dienstnehmer (10.000 eur) und Berücksichtigung der Extra SVA-Beiträge (3.888 eur) als Freier Dienstnehmer