Mit der kumulierten Finanzamtsmeldung können die Umsatzsteuervoranmeldungen einzelner Mandanten zusammengefasst und in einer (konsolidierten) Meldung sowie unter einer eine Steuernummer gemeldet werden.
Voraussetzung ist die Erstellung und der Abschluss von Umsatzsteuermeldungen pro Mandant und untergeordneten Mandanten. Nur abgeschlossene Umsatzsteuermeldungen werden einbezogen.
Die kostenpflichtige Erweiterung "Kumulierte Finanzamtsmeldung" ist nur beim Hauptmandanten notwendig.
Welche Mandanten werden einbezogen
Einbezogen werden alle für den gewählten Zeitraum relevanten abgeschlossenen Meldungen sowohl des Hauptmandanten, als auch aller Mandanten, die dem Hauptmandanten untergeordnet sind (Submandanten). Details siehe unter Mandant wählen. Die einzelnen Meldungen dürfen/können nicht gemeldet bzw. übertragen werden, für die Übermittlung der kumulierten Umsatzsteuermeldung ist ebenfalls der Menüpunkt "Kumulierte Finanzamtsmeldung" zu wählen.
Als Umsatzsteuermeldungen zählen sowohl die Umsatzsteuervoranmeldung als auch die Umsatzsteuererklärung.
Die Vorberechnung für eine Periode kann beliebig oft durchgeführt werden.
Das Formular Mehrmandanten Umsatzsteuermeldung untergliedert sich in mehrere Bereiche: