In dieser Anwendungshilfe zeigen wir, wie Zahlungen zu bereits gebuchten Eingangs- und Ausgangsrechnungen für Doppelte-Buchhaltung einfach in FreeFinance dokumentiert werden können. Zusätzlich zeigen wir, wie Guthaben gegenüber Lieferanten oder Kunden im Rahmen eines Verbindlichkeits- oder Forderungsausgleichs gebucht werden können.
Zahlungen und Forderungs-/Verbindlichkeitsausgleich
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Übersicht
Zahlungen zu Belegen erfassen
Während in der EAR aufgrund des Zufluss-Abfluss-Prinzip´s für die Buchhaltung relevante Transaktionen abhängig vom tatsächlichen Zahlungsverkehr sind, können in der DBH Eingangs- sowie Ausgangsrechnungen unabhängig vom Zahlungseingang verbucht werden und als offene Posten bestehen bleiben.
Tipp: in den Grundeinstellungen können Sie über die Schaltfläche "OP Ausgangsr." auch in der EAR offene Posten freischalten.
Wurde die Ausgangsrechnung beglichen und der Zahlungseingang nicht automatisiert über den Kontoauszug erfasst, sehen wir den restlichen offenen Betrag, sowie die Schaltfläche "Geldeingang".
Handelt es sich etwa um eine Teilzahlung, wird hier einfach "Offener Posten" ausgewählt. Wird uns nachträglich von unserem Lieferanten ein Skonto gewährt oder handelt es sich lediglich um Rundungsdifferenzen, werden einfach die entsprechenden Felder ausgewählt und die entsprechenden Buchungen werden automatisch angelegt.
Beispielhaft sehen wir hier die korrekte Buchung im Falle eines, in diesem Fall sehr großzügigen, Skontos. Es bestehen die ursprünglichen Buchungen der Eingangs- und Ausgangsrechnung, sowie die vollständige Umbuchung bei Lisa Luftig und die teilweise Umbuchung bei Markus Maurer, sowie die zusätzliche Buchung des Skontos.
Forderungs- und Verbindlichkeitsausgleich
Bestehen Guthaben bei Lieferanten bzw. bestehen Guthaben eines Kunden aufgrund zu hoher vergangener Zahlungen, können diese Guthaben in künftigen Transaktionen über den Forderungs- bzw. Verbindlichkeitsausgleich abgegolten werden.
Entsprechend der Höhe des Guthabens, also einer Abdeckung der vollen Forderung/Verbindlichkeit oder nur eines Teils davon, gibt es wieder eine Wahlmöglichkeit wie der restliche Rechnungsbetrag verbucht werden soll. Reicht das Guthaben nicht aus, um den gesamten Betrag auszugleichen und werden ansonsten keine Sonderkonditionen wie Skonti angewandt, sondern die Rechnung durch eine Zahlung geschlossen, bleibt der restliche Betrag wieder als "Offener Posten" bestehen.
Dieser offene Posten kann nun wie oben beschrieben durch einen Zahlungseingang geschlossen werden.
Forderungsausgleich in der Rechnungslegung: Bisher können Kundenguthaben lediglich über den Geldeingang in offenen Belegen - wie gezeigt - berücksichtigt werden. In kurzer Zeit wird es auch die Möglichkeit geben, Kundenguthaben direkt in der Rechnungslegung zu berücksichtigen.