Der Jahresabschluss ist für Einzelunternehmen eine gesetzliche Verpflichtung, die einmal pro Geschäftsjahr durchgeführt werden muss.
- Er bildet die Grundlage für die steuerliche Veranlagung und dient als wichtiger Nachweis gegenüber Behörden, Gläubigern und Geschäftspartnern.
Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen.
Dabei muss der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen und klar sowie übersichtlich gestaltet sein. Ziel ist es, dem Unternehmer ein möglichst genaues und zuverlässiges Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.
- Er muss alle Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge umfassen, sofern keine gesetzlichen Ausnahmen bestehen.
Der Jahresabschluss ist innerhalb der ersten neun Monate des neuen Geschäftsjahres für das vorherige Geschäftsjahr zu erstellen und vom Unternehmer mit Datum zu unterzeichnen.