Abschluss von Einzelunternehmen ⇒ einfach erklärt

Der Abschluss von Einzelunternehmen bezieht sich auf den Prozess der Erstellung eines Jahresabschlusses, der, abhängig von der Unternehmensgröße und dem Umsatz, in der Regel sowohl eine Bilanz als auch eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) umfasst.

Simone A. Mitgründerin, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Abschluss von Einzelunternehmen – auf einen Blick

Die 4 wichtigsten Fakten zum Abschluss von Einzelunternehmen
Definition

Jahresabschluss von Einzelunternehmen, der einmal pro Geschäftsjahr die Vermögens- und Ertragslage darstellt

Bestandteile

Umsatzgrenzen

  • Bis 220.000 Euro: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
  • Ab 700.000 Euro: Doppelte Buchführung
Aufgaben
  • Erstellung der Summen und Saldenbilanz
  • Aufstellung von Um- und Nachbuchungen
  • Erfassung der Um- und Nachbuchungen im Hauptbuch
  • Formeller Abschluss der Konten
  • Erstellung Bilanz und GuV

Abschluss von Einzelunternehmen

Der Abschluss eines Einzelunternehmens umfasst die systematische Erfassung und Auswertung aller finanziellen Daten, um eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen.

Abschluss von Einzelunternehmen: Erklärung

Der Jahresabschluss ist für Einzelunternehmen eine gesetzliche Verpflichtung, die einmal pro Geschäftsjahr durchgeführt werden muss.

  • Er bildet die Grundlage für die steuerliche Veranlagung und dient als wichtiger Nachweis gegenüber Behörden, Gläubigern und Geschäftspartnern.

Der Jahresabschluss setzt sich aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen.

Dabei muss der Jahresabschluss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen und klar sowie übersichtlich gestaltet sein. Ziel ist es, dem Unternehmer ein möglichst genaues und zuverlässiges Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln.

Der Jahresabschluss ist innerhalb der ersten neun Monate des neuen Geschäftsjahres für das vorherige Geschäftsjahr zu erstellen und vom Unternehmer mit Datum zu unterzeichnen.

Steuerliche Bestimmungen für die Einzelunternehmung

Der Inhaber eines Einzelunternehmens ist persönlich für die Abführung aller im Zusammenhang mit dem Unternehmen anfallenden Steuern verantwortlich. Dazu gehören:

  • die regulären Betriebssteuern,
  • private Steuern des Unternehmers,
  • betriebliche Durchlaufsteuern,
  • aktivierungspflichtige Steuern.

Der Jahresabschluss dient als zentrale Basis für die Erstellung der Steuererklärungen, wie der Umsatzsteuererklärung und der Einkommensteuererklärung.

Abschluss von Einzelunternehmen: Größe und Umsatzgrenzen

Der Jahresabschluss eines Einzelunternehmens umfasst verschiedene Elemente, abhängig von der Größe und den Umsatzgrenzen des Unternehmens.

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Diese Methode wird von Unternehmern angewendet, die keine Buchführungspflicht haben. Unternehmer mit einem Umsatz bis zu 220.000 Euro können die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder freiwillig die doppelte Buchhaltung wählen.
  • Doppelte Buchhaltung: Einzelunternehmen, die die Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten (mehr als 700.000 Euro Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder einmal die Grenze von 1.000.000 Euro), müssen eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen. 

Mit der Überschreitung dieser Grenzen unterliegt das Einzelunternehmen zudem der Rechnungslegungspflicht gemäß §§ 189 ff UGB und muss sich daher im Firmenbuch eintragen lassen.

  • Bei kleineren Einzelunternehmen reicht oft die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus, während größere Betriebe zur doppelten Buchführung und somit zu einem umfangreicheren Jahresabschluss verpflichtet sind.

Abschluss von Einzelunternehmen: Aufgaben

Im Rahmen des Hauptbuchabschlusses sind folgende wesentliche Aufgaben durchzuführen:

  1. Erstellung der Summen und Saldenbilanz
  2. Aufstellung der Um- und Nachbuchungen (Vorabschlussbuchungen)
  3. Erfassung der Um- und Nachbuchungen im Hauptbuch
  4. Formeller Abschluss der Konten
  5. Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

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Fragen und Antworten

Der Jahresabschluss von Einzelunternehmen muss innerhalb der ersten neun Monate des neuen Geschäftsjahres für das vorherige Geschäftsjahr erstellt werden.

  • Das bedeutet, dass Unternehmer für das Geschäftsjahr 2023 den Jahresabschluss bis spätestens zum 30. September 2024 anfertigen müssen.

Der Jahresabschluss dient als Grundlage für die Erstellung der Steuererklärungen, wie der Umsatzsteuererklärung und der Einkommensteuererklärung.

  • Der Inhaber des Einzelunternehmens ist persönlich für die Abführung aller im Zusammenhang mit dem Unternehmen anfallenden Steuern verantwortlich.

Quellen