Der Jahresabschluss vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage und gibt detailliert Auskunft über die finanzielle Lage und den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens.
Checkliste zum Jahresabschluss - Hilfe
Zum Jahresabschluss sind - egal ob Sie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen oder Doppelte Buchhaltung - einige abschließende Checks sinnvoll.
Hier finden Sie Informationen und Details, wie das in FreeFinance am besten geht.
Zum Inhalt dieses Artikels
Der Jahresabschluss
Mehr zur Bilanz
Erfahren Sie mehr rund um das Thema Bilanz und Jahresabschluss in unserem weiterführenden Glossar.
BilanzVorbereitung des Jahresabschlusses
Die folgende Checkliste hilft Ihnen bei den Vorbereitungen für den Jahresabschluss, mitunter sind jedoch nicht alle Punkte daraus für Ihr Unternehmen relevant - überspringen Sie diese.
Wo schau' ich hin?
Geeignete Kontrollinstrumente in FreeFinance können sein
- Das Buchungsjournal
Im sogenannten Hauptbuch sind alle den Finanzamtsmeldungen zugrunde liegenden Buchungen aufgelistet - Die Saldenliste
Besonders nach Monaten kann übers Jahr übersichtlich kontrolliert werden, ob es Ausreißer / Unregelmäßigkeiten etc. gibt. - Der Jahresvergleich
So können die aktuellen Salden bebuchter Konten/Belegarten zu den vergangenen Jahren verglichen werden - um Ausreißern, Unregelmäßigkeiten, fehlende Salden etc. auf die Spur zu kommen. - Das Kassa- und Bankbuch
Wenn die Anfangsbestände korrekt angegeben wurden und alle Kontobewegungen erfasst sind, ist der Saldo-Vergleich vom FreeFinance-Bankbuch mit dem realen Bankkonto-Stand sehr aussagekräftig. - Die Steuerübersicht
Sie gibt eine optimale Übersicht darüber, ob eventuell versehentlich falsche Steuersätze angewendet wurden.
Bestandsveränderungen durch Inventur
Vorbedingung für den Jahresabschluss ist die Inventur, d.h. die körperliche Bestandsaufnahme der Vermögensgüter.
Zum Jahresabschluss steht die Bewertung des Umlaufvermögens an. Darunter versteht man
- die Bewertung der Vorräte und die Ermittlung und Bewertung der im Verlauf des Geschäftsjahres verkauften und verbrauchten Vorräte,
- die Bewertung der Halb- und Fertigerzeugnissen,
- die Bewertung von Forderungen
Nun sind die erkannten Bestandsveränderungen zu erfassen!
Weitere Checks
Falsch erfasste oder fehlende Anfangsbestände sind eine potenzielle Fehlerquelle, prüfen Sie diese daher auf Vollständigkeit und Korrektheit.
Sind alle Anfangsbestände eingegeben, muss das Anfangsbestandskonto (EBK-Konto) den Saldo von 0 im Finanzjahr aufweisen!
Wie in FreeFinance Anfangsbestände funktionieren, erfahren Sie in unserer Anwendungshilfe Anfangsbestand.
- Alle Belege sind vollständig erfasst.
- Sämtliche Eingangsrechnungen erfasst und gebucht.
- Alle Ausgangsrechnungen sind gebucht und auf Geldeingang geprüft.
- Alle Lohnbuchungen und Sozialaufwände sind verbucht.
- Prüfen Sie, ob Sie Eingangs- und Ausgangsrechnungen erfasst und gebucht haben, die bereits in das nächste Jahr gehören.
- Alle Kontoauszüge / Kreditkartenabrechnungen, Paypal, Kassa und andere Zahlungsmittelkonten sind verbucht und abgeglichen und es gibt keine Differenzen.
- Ihr Fahrtenbuch und Ihre Diäten sind vollständig erfasst und die übertragen in Ihrer Buchhaltung.
- Ihre Registrierkasse(n) sind alle gebucht und abgeschlossen bis zum Ende Ihres Geschäftsjahres.
- Ihr Warenbestand ist vollständig (Inventur).
- Sind noch Ausgangsrechnungen Ihrer Kunden oder Eingangsrechnungen Ihrerseits zu begleichen und Sie möchten zum Stichtag den Geldeingang verbuchen, überweisen Sie alle offenen Beträge oder bitten Ihre Kunden um Ausgleich der offenen Rechnung.
- Sind noch Anzahlungen fällig oder zu verschieben, klären Sie das mit Ihren Geschäftspartnern. Anzahlungen sind dem betreffenden Geschäftsjahr entsprechend richtig auszuweisen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Glossar Anzahlungen.
- Sie haben alle Bons gebucht und Ihre Kassen abgeschlossen. Wenn nicht, prüfen Sie offenen Kassen und schließen Sie diese ab.
- Weitere Informationen finden Sie in unserer Anwendungshilfe - Registrierkassa und in der Anwendungshilfe - Tagesabschluss.
Bei der Bewertung von Anlagen bzw. des Anlagevermögens sind folgende Unterschiede zu beachten.
- Bewertung des nicht-abnutzbaren Anlagevermögens - (z.B. Grundstücke, Wertpapiere), wenn der Wert im Vergleich zum Anschaffungswert oder zur vorigen Bilanz sinkt oder steigt.
- Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens - (z.B. Computer, Maschinen) durch planmäßige Abschreibungen und außerplanmäßige Abschreibungen bei technischer oder wirtschaftlicher Entwertung.
Wie Sie Ihre Abschreibungen in im Anlagenbuch vornehmen, erfahren Sie in diesem Artikel. Weiter zum Artikel
- Bewertung von selbsterstelltem Anlagevermögen (z.B. Büroeinrichtung, die eine Büromöbelfirma für den eigenen Gebrauch produzierte).
- Im Rahmen des Jahresabschlusses bewerten Sie Ihre Verbindlichkeiten. Weitere Informationen finden Sie in unserem Glossar Bewertung Verbindlichkeiten.
- Weitere Informationen zu Rückständen finden Sie in unserem Glossar Eigene Rückstände und Fremde Rückstände.
- Im Rahmen des Jahresabschlusses prüfen und nehmen Sie Rechnungsabgrenzungen vor. Weitere Informationen dazu finden Sie Rechnungsabgrenzung.
- PKW und Kombis, die überwiegend betrieblich genutzt werden ist bei der Anschaffung und bei den laufenden Aufwendungen ist KEIN Vorsteuerabzug zulässig.
- D. h. der Anschaffungswert ist inklusive Vorsteuer zu aktivieren und die Aufwendungen sind ebenfalls inklusive Vorsteuer zu verbuchen.
- Weitere Informationen finden Sie in unserem Glossar - Vorsteuerabzugsberechtigte KFZ. Wie Sie mit Abschreibungen Ihres Fahrzeuges umgehen, erfahren Sie in unserem Artikel zu Absetzung für Abnutzung
Bilanzbuchungen in FreeFinance
Sie wollen wissen, wie diese Bilanzbuchungen in FreeFinance vorzunehmen sind? Wir haben einige Buchungsbeispiele aufgelistet.
Sollte diese Unterstützung nicht ausreichen, bitten wir eine steuerliche Beratung hinzuzuziehen. Eine korrekte Bilanz ist keine ganz leichte Angelegenheit!
Neue BilanzbuchungWeitere Abschlussarbeiten
Wie es nun weiter geht!
Am Ende eines Geschäftsjahres ist der Jahresbeleg zu melden. Wie Sie das in FreeFinance erledigen, erfahren Sie hier. Umsetzung in FreeFinance
- Was Sie bei der Gewinnermittlung zu beachten ist, erfahren Sie in unserem Glossar. Mehr-Weniger-Rechnung.
- Wie Sie die Mehr-Weniger-Rechnung in FreeFinance vornehmen, erfahren Sie in unserer Anwendungshilfe. Mehr-Weniger-Rechnung
Wenn alle Vorbereitungen getroffen wurden, sind Sie bereit für die Bilanz.
Wie Sie in FreeFinance Ihre Bilanz selbst erstellen, erfahren Sie in unserer Anwendungshilfe - Bilanz.
Sie haben alle Meldungen an das Finanzamt des abgeschlossenen Geschäftsjahres fortlaufend erledigt und übermittelt.
Somit können Sie nun abschließend über FinanzOnline Ihre Körperschaftsteuererklärung einreichen.
Der Körperschaftsteuererklärung sind die
- Vermögensübersicht (Jahresabschluss Bilanz) und
- Jahresberichte (Geschäftsberichte) oder Treuhandberichte (Wirtschaftsprüfungsberichte) beizugeben.
Übermitteln Sie die Unterlagen in Papierform oder mittels der e-Bilanz. Die e-Bilanz geben Sie über FinanzOnline ein.
Die Körperschaftsteuererklärung ist bis 30. April des Folgejahres bzw. bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen (§ 134 Abs. 1 BAO). Im Einzelfall kann auf begründeten Antrag die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert werden (§ 134 Abs. 1 BAO).
Wenn ein Unternehmen von einer steuerlichen Vertreterin/einem steuerlichen Vertreter vertreten wird, hat es für die Einreichung der Steuererklärung in der Regel länger Zeit.
Unternehmerinnen/Unternehmer fallen seit dem 1. Jänner 2021 in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe, wenn entweder die beiden zuletzt bekannt gegebenen Umsatzerlöse oder die in den beiden zuletzt abgegebenen Steuererklärungen erklärten Umsätze jeweils mehr als 10 Mio. Euro überschritten haben. Ansonsten ist seit dem 1. Jänner 2021 das Finanzamt Österreich zuständig.
Ist die Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung auf dem elektronischen Wege mangels technischer Voraussetzungen (zB. kein Internetanschluss) unzumutbar, ist die Körperschaftsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben:
- Formular K1 für unbeschränkt steuerpflichtige, rechnungslegungspflichtige Körperschaften (z.B. GmbH, AG)
- Formular K2 für unbeschränkt Steuerpflichtige, die nicht unter § 7 Abs 3 KStG 1988 fallen (z.B. bestimmte Vereine)
- Formular K3 für beschränkt Steuerpflichtige (z.B. für ausländische Körperschaften mit inländischen Einkünften oder für Körperschaften öffentlichen Rechts).
Bilanz erstellen in FreeFinance
Wenn alle Vorarbeiten erledigt sind, geht es nun weiter zur Bilanz. Sehen Sie in unserer Anwendungshilfe, wie das in FreeFinance geht.
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Dabei handelt es sich um eine neue Erweiterung "Bilanz", die Sie freischalten bzw. hinzubestellen können.
Ihre FreeFinance-Buchhaltung reicht bis zur GuV bzw. vorläufigen Bilanz, mit der Bilanz-Erweiterung können Abschlussbuchungen im Rahmen des Jahresabschlusses erstellt werden und es steht ein Bilanz-Dokument zum Download zur Verfügung.
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