Belegdatum ⇒ Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle

Das Belegdatum ist der Zeitpunkt, an dem ein Geschäftsvorfall dokumentiert wird, also der Tag, an dem eine Lieferung oder Leistung erbracht wurde. Es dient der korrekten Zuordnung von Transaktionen in der Buchhaltung und ist entscheidend für die periodengerechte Erfassung von Umsätzen und Ausgaben.

Simone A. Mitgründerin der FreeFinance Buchhaltungssoftware, Entwicklung, Inhalt & Marketing
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Belegdatum – auf einen Blick

Die 5 wichtigsten Fakten zum Belegdatum

Definition

Das Belegdatum ist der Zeitpunkt, an dem ein Geschäftsvorfall dokumentiert wird und dient der Zuordnung des Vorgangs zu einem bestimmten Zeitraum in der Buchhaltung.

Funktion

  • Das Belegdatum sorgt für die korrekte und periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen auf den Erfolgskonten.

  • Es ist für eine ordnungsgemäße Dokumentation und Nachverfolgbarkeit von Transaktionen entscheidend.

Unterscheidung

  • Das Belegdatum unterscheidet sich vom Rechnungsdatum, da es den tatsächlichen Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls widerspiegelt.

  • Das Rechnungsdatum gibt den Zeitpunkt an, an dem die Rechnung erstellt wird und ist für die Festlegung von Zahlungsfristen sowie für die Dokumentation der Transaktionen von Bedeutung.

Buchhaltung

  • Das Belegdatum ist in der Buchhaltung für die zeitliche Zuordnung von Buchungsfällen zuständig.

  • Es beeinflusst die korrekte Erfassung von Einnahmen und Ausgaben, die Buchungsperiode sowie steuerliche Pflichten wie die Umsatzsteuervoranmeldung.

Bestimmungen

Fremdleistungen

Belegdatum

Das Belegdatum ist das Datum, an dem ein geschäftlicher Beleg, wie eine Rechnung oder Quittung, ausgestellt oder erfasst wird. Es dient in der Buchhaltung zur zeitlichen Einordnung von Geschäftsvorfällen und kann sich vom Buchungsdatum unterscheiden. Das Belegdatum ist wichtig für die korrekte steuerliche Erfassung, insbesondere für die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) und die Zuordnung zu einer Buchungsperiode.

Definition: was ist ein Belegdatum?

Das Belegdatum ist das Datum, an dem ein Beleg, wie eine Rechnung oder ein anderer buchhaltungsrelevanter Nachweis wie eine Quittung, erstellt oder ein Geschäftsvorfall dokumentiert wird.

Das Belegdatum bestimmt, in welchem Geschäftsjahr ein Vorgang erfasst wird, wodurch eine periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen gewährleistet wird und der Jahresabschluss korrekt erstellt werden kann.

Es dient daher der zeitlichen Zuordnung eines Vorgangs in der Buchhaltung und beeinflusst unter anderem die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) sowie die Buchungsperiode.

Grundlagen des Belegdatums

Jeder Beleg muss mindestens die folgenden drei Informationen enthalten:

  • Bezeichnung des Vorgangs
  • Datum
  • Betrag

Das Belegdatum ist für die Buchhaltung sehr wichtig, da es bestimmt, in welchem Zeitraum ein Geschäftsvorfall erfasst wird. Es unterscheidet sich in bestimmten Fällen vom Rechnungsdatum und ist maßgeblich für die korrekte Erfassung und Zuordnung von Umsätzen und Ausgaben.

Unterscheidung: Belegdatum vs. Rechnungsdatum

Das Belegdatum gibt an, wann ein Beleg ausgestellt oder ein Geschäftsvorfall stattgefunden hat, während das Rechnungsdatum den Zeitpunkt der Erstellung der Rechnung markiert.

  • In der Buchhaltung ist es wichtig, beide Daten korrekt zu erfassen, da sie für die Zuweisung und Erfassung von Geschäftsvorfällen relevant sind.

Das Rechnungsdatum ist hauptsächlich für die Umsatzsteuer maßgeblich, während das Belegdatum für die interne Buchungsperiode eine entscheidende Rolle spielt.

Systematische Erfassung und Verwaltung von Belegen

Eine systematische Erfassung und Verwaltung von Belegen sind essenziell für eine ordnungsgemäße Buchhaltung.

Durch eine strukturierte Belegerfassung können Unternehmen Geschäftsvorfälle lückenlos dokumentieren und eine transparente Nachverfolgbarkeit gewährleisten.

Ein wichtiger Aspekt ist die Erfassung und Digitalisierung, die es ermöglicht, Papierbelege automatisiert in elektronische Dokumente umzuwandeln. Unternehmen haben dabei die Möglichkeit, ihre Belege zu digitalisieren, müssen jedoch die Vorgaben der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) einhalten.

Digitale Systeme und Buchhaltungssoftware erleichtern diesen Prozess, indem sie Belege automatisch erfassen, archivieren und kategorisieren. Wichtige Faktoren sind dabei die korrekte Zuordnung zu Buchungsperioden und die eindeutige Identifikation über Belegnummern.

  • Eine effiziente Verwaltung reduziert Fehler, spart Zeit und erleichtert die Erstellung von Berichten sowie die Zusammenarbeit mit dem Finanzamt oder Wirtschaftsprüfern.

Fehlerhafte Erfassungen können zu Problemen bei der Umsatzsteuer führen und die steuerliche Behandlung von Geschäftsvorfällen erschweren.

Relevanz für die Buchhaltung

Das Belegdatum spielt eine zentrale Rolle in der Buchhaltung, da es die zeitliche Einordnung von Geschäftsvorfällen bestimmt. Es ist entscheidend für die korrekte Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben sowie für die periodengerechte Abgrenzung in der Finanzbuchhaltung.

Belegerfassung:

Die Belegerfassung umfasst die Dokumentation und Verwaltung von Belegen unter Berücksichtigung des Belegdatums. Dabei müssen Belege dem entsprechenden Geschäftsvorfall zugeordnet werden.

  • Die korrekte Erfassung ist wichtig, um eine konsistente und nachvollziehbare Buchhaltung zu führen.

Buchungsperiode:

Die Buchungsperiode bestimmt, in welchem Zeitraum ein Beleg in der Buchhaltung berücksichtigt wird. Das Belegdatum spielt dabei eine wichtige Rolle, da es die zeitliche Einordnung eines Vorgangs definiert.

  • In der Praxis kann es unter bestimmten Umständen vorkommen, dass das Belegdatum und das Rechnungsdatum in unterschiedlichen Buchungsperioden liegen.

Umsatzsteuervoranmeldung (UVA):

Für die Umsatzsteuervoranmeldung ist das Belegdatum von besonderer Bedeutung, da es bestimmt, wann eine Umsatzsteuerpflicht entsteht. Die exakte Zuweisung und Erfassung von Belegen mit dem richtigen Belegdatum gewährleisten eine korrekte Berechnung der Umsatzsteuer.

  • Fehlerhafte Erfassungen können zu falschen Steuerberechnungen und gegebenenfalls zu Nachzahlungen oder Strafen führen.

Dokumentation und Nachverfolgbarkeit

Das Belegdatum ist ein Bestandteil der Dokumentation und Nachverfolgbarkeit von Geschäftsvorfällen gemäß der GoB.

Das Belegdatum ermöglicht eine eindeutige zeitliche Zuordnung und sorgt dafür, dass Buchungen korrekt erfasst und nachvollziehbar bleiben.

  • Besonders in der Steuerprüfung und bei internen Kontrollen ist eine lückenlose Dokumentation von Beleg- und Buchungsdaten erforderlich, um Transparenz und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Belegdatum: Sonderfälle

In bestimmten Situationen kann das Belegdatum von den üblichen Buchungsregeln abweichen und erfordert eine besondere Berücksichtigung.

Dazu gehören Fälle wie nachträgliche Korrekturen von fehlerhaften Rechnungen, Stornierungen oder Gutschriften, bei denen das ursprüngliche Belegdatum relevant bleibt, um die Buchung sachgerecht anzupassen.

Zu den Sonderfällen gehören auch Eigenbelege: Eigenbelege werden unternehmensintern zur Dokumentation von Geschäftsfällen und als Ersatz für Quittungen oder Rechnungen ausgestellt, wenn die originalen Belege (Fremdbelege) nicht mehr verfügbar sind.

Auch bei Anzahlungen oder Teilrechnungen (siehe auch Teilzahlungen) kann das Belegdatum eine Rolle spielen, da es bestimmt, in welcher Buchungsperiode eine Zahlung erfasst wird.

Umkehr der Steuerschuldnerschaft:

Bei der Umkehr der Steuerschuldnerschaft gemäß § 19 UStG geht die Steuerschuldnerschaft vom leistenden Unternehmen auf den Leistungsempfänger über, was insbesondere bei Bauleistungen, bestimmten Dienstleistungen oder Waren wie Metallen und Elektronikprodukten relevant ist.

Das Belegdatum ist hierbei entscheidend, da es bestimmt, in welchem Zeitraum die Umsatzsteuerschuld entsteht und in der Umsatzsteuervoranmeldung erfasst werden muss.

Eine falsche Angabe des Belegdatums kann zu fehlerhaften Steuererklärungen und möglichen Nachforderungen durch das Finanzamt führen. Daher ist eine genaue Dokumentation erforderlich, um steuerliche Risiken zu vermeiden.

Rechtliche Aspekte

In Österreich unterliegen die Erfassung und Aufbewahrung von Belegen strengen rechtlichen Vorgaben.

Gemäß § 132 BAO sind Unternehmen verpflichtet, alle steuerlich relevanten Belege sieben Jahre aufzubewahren.

Alle Buchführungsaufzeichnungen sind entsprechend zu belegen und jedes Handelsgeschäft muss durch einen Beleg dokumentiert und aufgezeichnet werden. Daher gilt der Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“.

Bei Nichteinhaltung dieser Aufbewahrungspflichten drohen steuerliche Konsequenzen wie die Streichung des Vorsteuerabzugs oder die Annahme eines steuerpflichtigen Vorgangs, was zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen kann.

Die korrekte und vollständige Dokumentation von Belegen ist daher unerlässlich für die ordnungsgemäße Buchführung und Steuererklärung.

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Fragen und Antworten

Das Rechnungsdatum gibt an, wann die Rechnung vom Lieferanten oder Dienstleister ausgestellt wurde, während das Belegdatum das Datum bezeichnet, an dem der Geschäftsvorfall, wie etwa eine Lieferung oder Leistung, tatsächlich stattgefunden hat. Für die Buchhaltung ist das Belegdatum maßgeblich, da es die Grundlage für die periodengerechte Erfassung und Zuordnung der Geschäftsvorfälle bildet.

Nein, das Belegdatum darf nicht willkürlich geändert werden. Falls ein Fehler vorliegt, muss eine Berichtigung mit Vermerk erfolgen. Ein falsches Belegdatum kann zu steuerlichen Problemen führen, da insbesondere die Vorsteuerabzugsfrist oder die Steuerperiode beeinflusst werden.

Quellen